Ahnungslos wird frau Geschäftsführerin seiner Firma. Nach drei Jahren Pleite, dann folgt eine Verurteilung wegen ,,Insolvenz-verschleppung" und der Vorwurf des Richters: ,, Wie konnten Sie nur so naiv sein!" Hierzu schreibt eine Leserin: ,, Habe lang hin- und herüberlegt, doch hier die Geschichte meiner "Naivität". Bei meinem Mann (Fliesenleger) ging es um die Entscheidung arbeitslos oder selbständig. Dann lieber selbständig! Da ich als Kosmetikerin selbständig arbeite, hatte ich zwar meine Bedenken, doch ich wusste auch, dass mein Mann kreative Ideen umsetzen konnte. Zuerst lief alles gut. Doch mein Mann fing an Gelder von seinem Konto abzuheben (ich hatte keine Verfügungsberechtigung), ohne Absprache ein zweites Auto zu kaufen (Porsche Boxter Leasing). Trotz vieler Gespräche und Streitereien war er nicht bereit Geld für Notfälle und Steuernachzahlungen zurückzulegen. Er lebte gut, doch ich bekam von dem verschwundenen Geld nicht viel mit. Ich bezahlte von meinem erarbeiteten Geld den Urlaub und sorgte für den Sohn. Mein Mann rutschte mit kleineren Beträgen in die Minuszone. Ich bekam Panik, sprach auf eigene Faust mit seiner Hausbank und wollte die Verfügungsberechtigung über sein Konto und in Zukunft sollten nur Barabhebungen
mit meiner zusätzlichen Unterschrift möglich sein. Abgeblitzt! Als hysterisch wurde ich bezeichnet. Dann kam die Steuernachzahlung für drei Jahre. Unser Haus wurde beliehen und mein Mann versprach, endlich alles daran zu setzen und weniger Geld auszugeben. Aber es kommt noch dicker. Eine Steuerprüfung über vier Jahre endete mit einer Nachzahlung von knapp € 60.000,--. Das Konto war auch wieder mit € 50.000,-- überzogen. Die Bank verweigerte einen weiteren Kredit. Ich habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, das Sparguthaben aufgelöst, Vater und Geld gebeten und es so geschafft. Jetzt steht noch das Verfahren wegen Steuerhinterziehung aus. Die Kontokorrentkredite sind sehr teuer, mein Mann ist nicht mehr kreditwürdig und das Geschäft ist rückläufig. So allmählich habe ich keine Lust mehr zu kämpfen, mir geht die Kraft aus. Nur eins hält mich noch zurück zum allerletzten zu greifen - unser Sohn und vielleicht noch das Haus, denn darin ist meine Kosmetikkabine. Hätte die Bank ihr Einsehen gezeigt, dann wäre alles nicht so schlimm geworden, oder vielleicht gibt es kostenlose Hilfe an die man sich wenden kann (Anwälte waren zu teuer). Für mich wird es keine Unterstützung mehr geben, doch auch ich wehre mich auch dagegen, dass ich naiv war".
Was sagt die Bank dazu:
Grundsätzlich gilt das Bankgeheimnis. Wenn keine Verfügungsberechtigung oder Vollmacht existiert, sind einer Bank die Hände gebunden. Sie darf keinerlei Auskunft geben. Was unsere Leserin verlangte, war schlichtweg unmöglich. Nur der Konto-Inhaber darf über sein Konto verfügen, ihr Ehemann hätte also eine Verfügungsberechtigung erteilen können. Dann wäre es unserer Leserin möglich gewesen, Barabhebungen zu tätigen. Und nur ihr Mann hätte verfügen können, dass Barabhebungen nur Gültigkeit haben, wenn beide Ehepartner unterzeichnen. Fazit: Wenn beide Ehepartner ihren Kopf hinhalten, sollten auch beide über alle Konten verfügen können. Ck.
Ausnahme: Sollte ein Ehevertrag existieren, in dem genau festgelegt ist, wer wofür verantwortlich ist und wie das Geld verwaltet wird und wer Zugriff auf die Konten hat, könnte eine Verfügungs-berechtigung über die Konten eingeklagt werden.
Barbara Dickmann
