Aus wenig Geld viel machen

- Alles Wichtige über Minijob und die Rente -

Ein Minijob ist oft nicht der Traum schlechthin, dann frau bleibt "drin" und hat Kontakt. Bild: www.sxc.hu

Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist ein Problem. Doch nur Kinder und Haushalt für etliche Frauen noch ein viel größeres. Oft genug liegt die Lösung in der Mitte. Wenn schon nicht Vollzeit oder halbtags, dann wenigstens ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Einfach etwas anderes sehen, Tapetenwechsel und Kontakt zu anderen Menschen. Dass frau dann keinen Führungsjob übernehmen kann und oft genug eine Arbeit annimmt, für die sie eigentlich überqualifiziert ist, steht auf einem anderen Blatt. Doch auch dann hat die ganze Geschichte mehr wie einen positiven Aspekt, denn frau kann ihre Rentenansprüche aufbauen und sogenannte Pflichtbeitragszeiten erwerben. Und das geht so: Für eine "geringfügig entlohnte Beschäftigung" oder einfacher gesagt - für einen 400-Euro-Minijob, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent (5 Prozent bei Privathaushalten) des Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung ein.
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich ver-

sicherungsfrei, erwirbt aber durch die Einzahlungen des Arbeitgebers einige Ansprüche. Auch wenn die Einzahlungen nur gering sind, lohnt es sich. Doch sollten Sie sich für einen Minijob entscheiden, können Sie mit wenig Geld vollwertige Rentenansprüche aufbauen. Denn Sie haben die Möglichkeit, durch relativ niedrige eigene Beiträge, vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Renten-versicherung aufzubauen. Sie könnten dann später vielleicht früher in Rente gehen, haben Anspruch auf Reha-Maßnahmen und eventuell den Versicherungsschutz für eine vorzeitige Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten oder aufgebaut. Auch das ist wieder ziemlich kompliziert, denn um überhaupt eine Erwerbs-minderungsrente zu bekommen, müssen Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang gearbeitet und Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben (puh!).
Nehmen wir mal an, Sie arbeiten ein paar Stunden in der Woche und erhalten dafür monatlich 250 €. Dann zahlt Ihr Arbeitgeber 37,50 € in Ihre Renten-versicherung. Wenn Sie jetzt aus Ihrer eigenen Tasche noch einmal 4,9 Prozent drauflegen (12,25 €), sind Sie mit dem "allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung" dabei, denn der beträgt 19,9 Prozent. Damit erwerben Sie die gleichen Ansprüche wie jeder andere versicherungspflichtige Arbeitnehmer auch. Natürlich können Sie nicht 1000 € Rente bekommen, wenn Sie 20 Jahre nur ca. 50 € im Monat einzahlen, doch Sie erfüllen die Wartezeiten. Und das ist

wichtiger, als man vielleicht glaubt. Denn sollte es wirklich einmal eine Mindestrente geben, die sich an den Jahren orientiert, in denen Sie Pflichtbeiträge eingezahlt haben und nicht am Beitrag, sind Sie dabei. Die Diskussion läuft! Was ist zu tun? Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Verzichtserklärung einreichen. Vielleicht so: Hiermit verzichte ich auf die Rentenversicherungsfreiheit und stocke den Pauschalbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf. Dies gilt ab... Wichtig: Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer des 400-Euro- Minijobs und kann nicht widerrufen werden. Wechseln Sie den Arbeitgeber, muss die Erklärung wieder erneuert werden. Haben Sie zwei Minijobs nebeneinander, so gilt Ihre Verzichtserklärung für alle bestehenden und zukünftigen Minijobs und wird erst unwirksam, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten. Für Ihren (oder Ihre, bei mehreren) Arbeitgeber ändert sich nichts. Er muss nicht mehr zahlen, sondern lediglich den Aufstockungsbetrag, (in unserem Beispiel € 12,25) von Ihrem Arbeitslohn einbehalten und an die Rentenversicherung überweisen.
Selbst wenn Sie nur ein paar Jahre jobben, ehe Sie wieder in Ihren Beruf einsteigen werden, lohnt sich die ganze Geschichte, denn es gibt kaum Möglichkeiten, mit relativ wenig Geld, viel zu erreichen. (Info unter www.minijob-zentrale.de, oder Broschüre anfordern unter Tel. 01801200504).

Barbara Dickmann