Es ist ja nur eine Unterschrift

-Wege aus der Schuldenfalle oder wie man erst gar nicht hineinkommt-

Zuerst ist es nur eine Rate, die nicht bezahlt werden kann. Dann geht das Auto kaputt und auf einmal ist der Job weg. Nach Mahnbriefen, Inkasso-Dienst und Mahnbescheid steht der Gerichtsvollzieher auf der Matte und fragt. Fragt nach der Bankverbindung nach Spar- und Versicherungsverträgen und dann werden die Konten gepfändet. ,,Das ist der massivste Eingriff überhaupt", sagt Luitgard Schmieder, Diplom-Sozialpädagogin (BA) und zuständig für soziale Beratung in Existenzsicherungs- und Schuldenfragen beim Diakonischen Werk im Villingen-Schwenningen (Tel. 07721-845150). Frau kommt nicht mehr an ihr Geld ran. Die Miete wird nicht bezahlt, die Geldbörse ist leer und Barabhebungen nicht möglich. Erst dann, wenn wirklich nichts mehr geht, finden Frauen den Weg zu Luitgard Schmieder, oft völlig orientierungslos, unstrukturiert, hilflos und ohne jeglichen Überblick, wem sie alles wie viel Geld schulden.
Wenn Frauen Schulden haben, sind es oft Liebesschulden. Sie unterschreiben Bürgschaften für Kreditverträge für eher männliche Konsumgüter wie Autos, Fernseher, Stereoanlagen oder Computer. Und wenn es ganz dicke kommt, treten sie sogar als Geschäftsführerin einer Firma auf, ohne nur im Ansatz zu ahnen, was alles auf sie zukommen kann (siehe unser Beispiel aus ,typisch frau` vom 6.3.06).
Hier einige Tipps von Luitgard Schmieder wie man wieder aus der Schuldenfalle herauskommen kann, bzw. um erst gar nicht in sie hinein zutreten. Auch diesmal wieder die Bitte an unsere Leser, die völlig subjektive Behandlung dieses Themas lächelnd hinzunehmen, denn bei aller Liebe für das starke Geschlecht, ist und bleibt ,typisch frau` eine Frauenseite.
Wichtig: Überschuldete Frauen sollten sich immer an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Hier erhalten sie kostenlos fach-

kundigen Rat und Begleitung, vertrauliche Hilfe und Unterstützung, insbesondere zu den Möglichkeiten einer Entschuldung über Verbraucher-insolvenzverfahren. Auch wenn das Konto schon gesperrt ist, muss das Existenzminimum ausgezahlt werden, ein Serienbrief (auch das mit Hilfe der Beratungsstelle) an alle Gläubiger verschafft den nötigen Überblick über die aktuelle Schuldenhöhe. ,,Man muss lernen, mit dem Existenzminimum zu leben", sagt Luitgard Schmieder und trotzdem nicht zu vereinsamen. Denn im Gegensatz zu etlichen Anwälten, schauen die sozialen Beratungsstellen nicht nur auf die Knete, sondern auch auf den Menschen, der vor ihnen sitzt. Oft schleppt frau seit Jahren diese Belastungen mit sich herum, erlebt viel Entwürdigendes und kann noch nicht mal mit zum Wandern gehen, weil sie einfach kein Geld mehr für das obligatorische Bier hat. Hier hilft nur eins: Den Kopf in den Nacken, mitwandern und mutig dazu stehen.
,,Wenn Ihr Intensivsozialpartner unbedingt den neuesten Computer braucht, dann sollte er ihn auch allein bezahlen", lautet ein weiterer Rat der Sozialpädagogin, um persönliche Schulden zu vermeiden. Wichtig: Ehefrauen haften nicht automatisch für die Schulden ihrer Männer. Nur wenn die Waschmaschine repariert oder Kinderkleidung über den Versandhandel bestellt werden, es sich also um so genannte ,,Geschäfte des täglichen Lebens" handelt, können beide Ehepartner zur Zahlung herangezogen werden. Genauso wenig haften Frauen für die ,,Altschulden", die ein Mann mit in die Ehe bringt. Erst wenn die Ehefrau durch besondere Erklärung und Unterschrift nachträglich in bestehende Kreditverträge einsteigt (was sie nicht tun sollte), haftet auch sie - sonst nicht!
Geht die Ehe in die Brüche, wird es

kompliziert. Es folgen oft zähe Verhandlungen über den gemeinsamen Besitz und die aufgelaufenen Schulden. In überschuldeten Ehen münden diese Verhandlungen oft in einen ,,Unter-haltsverzichtsausgleich". Der Mann erklärt sich bereit, alle Schulden zu übernehmen, die Frau verzichtet im Gegenzug auf alle Unterhaltsansprüche. Dieser Vertrag - auch wenn er vor dem Richter geschlossen wird - interessiert die Gläubiger überhaupt nicht. Sie können ihr Geld trotzdem auch von der Exfrau eintreiben. Auch eine Bürgschaft ist grundsätzlich erst erledigt, wenn die Schuld bezahlt ist - egal ob Scheidung oder nicht. Und doch gibt es Ausnahmen, denn in den letzten Jahren haben die Gerichte diese strengen Regelungen teilweise aufgehoben. Wann, wie und warum ist ziemlich kompliziert und hier geht es einfach nicht ohne kompetente Beratung. Schuldnerberatungsstellen finden Sie im gesamten SÜDKURIER-Land.

Einige praktische Tipps:
Von allen gemeinsam mit Partner unterschriebenen Verträgen eigene Kopien anfertigen. Keinen ,,Unterhaltsverzichtsausgleich" (siehe Bericht) abschließen, sondern gemeinsam mit Hilfe einer Schuldnerberatung mit den Gläubigern verhandeln. Frauen mit eigenem Einkommen jeder Art, selbst wenn es nur das Kinder- oder Erziehungsgeld ist, eigenes, nur ihnen zugängliches, Giro-Konto einrichten. Nur so ist das Geld vor dem Zugriff der Gläubiger des Mannes geschützt. Frauen eines überschuldeten Ehemanns müssen wissen, dass alle Gegenstände in der ehelichen Wohnung gepfändet werden können. Das kann nur verhindert werden, wenn man klar belegen kann, dass die Gegenstände nicht dem Ehemann, sondern der Ehefrau gehören. Schriftliche Vereinbarung aufsetzen und Quittungen verwahren. ck.

Barbara Dickmann