Schwangerenberatung mit Karin Geiger, der Ärztin von pro familia. Natürlich ist dieses Bild gestellt, denn selbstverständlich unterliegen alle Beraterinnen der Schweigepflicht und selbstverständlich wird eine Beratung nicht fotografiert. Bild B. Dickmann
Eine junge Frau Anfang 20 kommt zusammen mit ihrem Freund zur Beratung in die pro familia Villingen-Schwenningen. Sie erwartet Drillinge, ungeplant - und weiß nicht, wie es weitergehen soll. Eigentlich freuen sich beide, doch die Angst, ob sie drei Kinder organisatorisch und finanziell überhaupt bewältigen können, ist groß. Verständlich, denn das Paar lebt in einer kleinen 1-Zimmer-Wohnung und ist einfach blutjung. Der zukünftige Vater ist noch in der Lehre und die junge Frau arbeitet Teilzeit. Eine Vollzeitstelle hat sie bisher nicht gefunden, Unterstützung von den Eltern können sie nicht erwarten und dann auch noch die kleine Wohnung... Probleme über Probleme!
Die Möglichkeit, in einer solchen Situation über die Landes- sowie Bundesstiftung "Familie in Not" Mittel beantragen zu können, erleichtert das Paar sehr. Telefonisch wird gleich mit einer Mitarbeiterin der Stiftung die Situation besprochen und finanzielle Mittel in Aussicht gestellt. Ein neuer Beratungs-
termin wird vereinbart. Diesmal kommt die junge Frau alleine. Sie hat alle Unterlagen zur Antragstellung bei der Stiftung mitgebracht. Mit Hilfe der Beraterin beantragt sie Geld für Schwangerschafts-kleidung, Erstlings- und Kinderzimmer-ausstattung. Auch die Kaution und Hausratsergänzung für die dringend benötigte größere Wohnung werden bei Bewilligung von der Stiftung übernommen. Die Beraterin berechnet das zu erwartende Elterngeld und das übersteigt sogar das heutige Nettoeinkommen der jungen Frau. Ja selbst die Beantragung des Elterngeldes für zwei weitere Monate durch den Vater des Kindes ist in diesem Fall ohne Einschränkung seiner Arbeitszeit möglich, solange er noch in Ausbildung ist (Pauschale von € 300,-- pro Kind).
Im 2. Lebensjahr der Kinder fließt das Landeserziehungsgeld in Höhe von € 205 monatlich für weitere 10 Monate und natürlich das übliche Kindergeld bis zum 18. Geburtstag.
Doch es ist nicht nur das Geld. Auch die Mehrlings-Schwangerschaft, die Geburt bereiten ihr Sorge. Ist sie besonders schwierig, schmerzhaft, soll sie sich lieber gleich für einen Kaiserschnitt entscheiden? Der nächste Termin wird mit der Ärztin der Beratungsstelle vereinbart. Sie bespricht mit der zukünftigen Mutter Verlauf von Schwangerschaft und Geburt, die Möglichkeiten der Schmerzbekämpfung und welche Anzeichen einen Arztbesuch nötig werden lassen. Geburtsvorbereitung und Wochenbettbetreuung durch die Hebamme sowie Infomaterial zum Stillen interessieren die junge Frau sehr.
Und was ist, wenn ihr die körperlich anstrengende Arbeit im letzten Drittel der Schwangerschaft zu schwer wird? Sie möchte weder ihrem Betrieb schaden
indem sie zu Hause bleibt, noch auf eventuelles Geld verzichten und erst recht kein Risiko für sich und die Kinder eingehen. Die Mutterschaftsrichtlinien, für deren Überwachung das Gewerbe-aufsichtsamt zuständig ist, sehen die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes vor, wenn durch die Tätigkeit der Schwangeren eine Gefährdung für Mutter oder Kind resultieren könnte. Dies kann auch vom Frauenarzt ausgesprochen werden. Die Schwangere bekommt dann trotzdem ihr Gehalt weiter, was auch für die Mutterschutzzeit gilt (6 Wochen vor bis 12 Wochen nach Geburt von Mehrlingen). Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, all diese schwangerschaftsbedingten Mehr-ausgaben über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse der Schwangeren erstattet zu bekommen.
Bald ist die Schwangerschaft ist nicht mehr zu übersehen und das junge Paar stellt sich immer mehr auf die zukünftige Eltern-Rolle ein. Sie haben sogar eine größere Wohnung bekommen und erst nach Einreichung des Mietvertrages mit der darin ausgewiesenen Kaution zahlt die Stiftung die vorher genehmigten Gelder aus. Die junge Frau will weiterhin die Hilfe von pro familia in Anspruch nehmen. Sie will keine Fehler machen, die Beantragung der Elternzeit richtig einstielen und sich rechtzeitig über mögliche Kinderbetreuung informieren. In jedem Fall will sie eine berufliche Pause für die Kindererziehung einlegen, aber danach gerne wieder zu ihrem Arbeitsplatz zurückkehren.
Schwangerenberatung ist ein kostenloses staatliches Angebot. Mehr darüber in der kommenden ,typisch frau`. Pro familia, Villingen-Schwenningen, Klosterring 11, erreichen Sie unter Tel. 07721-59088.
Barbara Dickmann
