Andrea Bender (rechts) und Doris Borchert, die hauptamtlichen Mitarbeiter des Sozialdienstes katholischer Frauen in Villingen.
Bild: B. Dickmann
Gerlinde L. (Name geändert) wohnt allein in einem Mehrfamilienhaus. Ihre Tochter lebt schon seit 20 Jahren im Ausland, ihr Enkelkind hat sie zum letzten Mal vor 5 Jahren gesehen und andere Verwandten gibt es nicht. Gerlinde L. kommt zurecht. Sie hat sich eingerichtet und hat viel Kontakt zu einer Nachbarin. Als sie immer gebrechlicher wird, ist diese Frau eine große Hilfe. Sie kauft für sie ein, geht mit ihr zum Arzt, putzt schon mal die Treppe. Irgendwann schickt Gerlinde L. sie zur Bank um Geld für sie abzuheben. Doch so einfach geht das nicht. Dafür braucht die Nachbarin eine Kontovollmacht oder Verfügungsberechtigung. Gerlinde L. muss persönlich erscheinen. Eingehend wird sie beraten und genau über die eventuellen Folgen aufgeklärt. Die alte Frau unterschreibt, sie kann sich auf ihre Nachbarin verlassen, schließlich kennt sie sie seit über 15 Jahren. Hätte Gerlinde L. eine EC-Karte wäre die ganze Sache für die Nachbarin einfach - Karte in den Automaten, Geheimnummer eingeben und fertig.
Alles geht gut - eine ganze Weile. Doch dann trifft es die Nachbarin hart. Der Mann wird arbeitslos, die Raten für den neuen Fernseher und die Küche drücken, die Klassenfahrt der Kinder... Sie geht an das Konto von Gerlinde L. und "leiht" sich was. Mit dem festen Willen es zurückzuzahlen. Die Hemmschwelle bricht. Sie "leiht" sich immer mehr und irgendwann sind es vierstellige Beträge. Als die Tochter von Gerlinde L. unerwartet auf der Matte steht, fliegt die ganze Geschichte auf… Zugegeben, jeder von uns kennt so einen Fall aus den Medien und trotzdem ist das nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Nachbarschaftshilfe wird in Deutschland groß geschrieben und schwarze Schafe gibt es überall.
Es hätte auch anders laufen können: Der Arzt spricht mit Gerlinde L. und schlägt ihr vor, doch einen amtlichen Betreuer für sie einzusetzen. Sie ist einverstanden und der Arzt wendet sich an das Gericht. Daraufhin hört der Richter Gerlinde L. an, lässt ein psychiatrisches Gutachten erstellen und wenn dann deutlich wird, ob und was für eine Betreuung Gerlinde L. tatsächlich braucht, wird das an die Betreuungsbehörde weitergegeben. Gibt es keine Verwandten, keine Freunde, keine Nachbarn, landet die Anfrage bei SfK (Sozialdienst katholischer Frauen e.V.), einem anerkannten Betreuungsverein in Villingen-Schwenningen (Kanzleigasse 30,
Tel. 07721-57181). Doris Borchert, Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) schaut dann genauer hin, überlegt, wer von den ehrenamtlichen Betreuern wohl zu Gerlinde L. passen würde und organisiert ein Treffen. "Die Chemie sollte stimmen, " sagt Doris Borchert. Die Entscheidung liegt bei Gerlinde L., erst wenn sie zustimmt, schlägt Doris Borchert die ehrenamtlich tätige Frau dem Gericht vor. Der Richter bestellt sie dann als Betreuerin, mit amtlichem Ausweis und genau festgelegtem Aufgabenkreis. Bei Gerlinde L. wäre das: Besorgung aller Vermögensangelegenheiten und Gesundheitssorge. "Ehrenamtliche engagieren sich oft sehr stark und haben eine sehr enge Beziehung zu ihren Menschen, die sie betreuen", sagt Doris Borchert. Für diese wichtige Aufgabe erhalten die Ehrenamtlichen auf Antrag eine Aufwandsentschädigung von € 325,-- im Jahr.
Gibt es große finanzielle und gesundheitliche Probleme, wird ein professioneller Vereinsbetreuer, bzw. Berufsbetreuer bestellt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung für diesen Beruf gibt es nicht. Doch mittlerweile verlangen Vormundschaftsgerichte und Behörden den Nachweis, über entsprechende Fortbildungskurse. Wer Berufsbetreuer werden will, muss sich verpflichten, mindestens 11 Fälle als Ehrenamtlicher zu übernehmen, um dann ab Übernahme der 12. Betreuung als Berufsbetreuer anerkannt zu werden. Er erhält eine entsprechende, gesetzlich geregelte Vergütung, die ziemlich kompliziert ist, sich nach der Ausbildung der Berufsbetreuer und dem Vermögen des zu Betreuenden richten. Oft sind es Frauen in der zweiten Lebenshälfte, die eine neue Aufgabe suchen und in diesen Beruf einsteigen. Wichtig: Ehrenamtliche wie Berufsbetreuer werden einmal im Jahr kontrolliert. Sie müssen alle Ausgaben und Einnahmen belegen und sämtliche Kontoauszüge vorlegen. Trotzdem: Wer gerade klamm ist, schafft es auch hier und findet immer Möglichkeiten Geld zu unterschlagen. Doch wie gesagt: schwarze Schafe gibt es überall und sind äußerst selten. Und dann gibt es noch die dritte Möglichkeit und die ist ziemlich unangenehm, denn man muss sich mit Dingen beschäftigen, die man lieber verdrängen will. Sie heißt: selbstbestimmt vorsorgen für den Ernstfall. Für Gerlinde L. kommt sie leider nicht mehr in Betracht, für sie ist es einfach zu spät. Eine Frage: Haben Sie eine Vorsorgevollmacht, oder eine Patientenverfügung und/oder eine Betreuungsverfügung? Wenn die Statistik stimmt, dann müssten jetzt neun von zehn unserer Leserinnen und Leser mit "Nein" antworten, denn noch nicht einmal zehn Prozent der mündigen Bürgerinnen und Bürger haben für den Fall einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit vorgesorgt. Doch selbst der Partner, die Kinder oder die Eltern brauchen eine einwandfreie schriftliche Vertretungsbefugnis. Und das ist gar nicht
so einfach. Auch hier hilft der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. mit kostenlosen Beratungsstunden und sogar mit Vorträgen in Einrichtungen. "Nicht nur die Betreuung, sondern auch die Beratung ist unser Auftrag", erklärt Doris Borchert (Terminvereinbarung unter Tel. 07721-57181).
Keine Frage: Wir alle wollen unser Leben bis zuletzt gesund, aktiv und geistig rege gestalten. Doch ein Unfall, eine Krankheit, eine Operation können jeden in eine Situation bringen, in der wir außerstande sind, selbst für uns zu entscheiden. Wenn sich dann ein Mensch um uns kümmert, den wir uns vorher ausgesucht haben, wäre das die beste aller Lösungen.
Wer braucht rechtliche Betreuung?
Menschen, die ihre Angelegenheiten infolge von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können. Im Schwarzwald-Baar-Kreis werden aktuell 2800 Menschen betreut. In ganz Deutschland stehen 1,2 Millionen Menschen unter amtlicher Vormundschaft, davon werden ungefähr 900.000 durch Familienangehörige oder Ehrenamtliche und 300.000 durch professionelle Berufsbetreuer versorgt.
Was ist rechtliche Betreuung?
Für diese Menschen bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen eine Betreuer/eine Betreuerin (§ 1896 Bürgerliches Gesetzbuch)
Wie weit reicht die rechtliche Betreuung?
Sie soll nur insoweit eingreifen, wie Menschen nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen.
Ehrenamtliche Betreuer gesucht:
Die Aufgaben:
Sie sind persönliche Ansprechpartnerin, Sie sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld und organisieren die Hilfen, die gebraucht werden. Sie verwalten das Einkommen und Vermögen. Sie erledigen Behördenangelegenheiten. Sie treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen. Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., der an keine Konfession gebunden ist, bereitet Sie auf diese wichtige Aufgabe vor und berät und begleitet Sie. Fortbildung, Schulung und Erfahrungsaustausch in der Gruppe gehören ebenfalls dazu. Weitere Auskunft unter Tel. 07721-57181.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) ist ein Frauenfachverband des Deutschen Caritasverbandes. Zurzeit arbeiten an 162 Orten Deutschlands rund 12.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und ca. 5.000 hauptberufliche Fachkräfte. Er ist für jeden offen. In Villingen-Schwenningen unterhält der SkF neben dem staatlich anerkannten Betreuungsverein eine Beratungsstelle und einen Treffpunkt für allein erziehende Frauen.
Barbara Dickmann
