Warum immer mehr Frauen und Kinder von Sozialhilfe leben

- Das neue Unterhaltsrecht verändert die Position der Frauen - Die wichtigsten Punkte am Beispiel erklärt -

Katrin Pfaehler-Lörcher ist Fachanwältin für Familienrecht mit eigener Kanzlei und 28jähriger Berufserfahrung. Bild: Privat

Bei der Hochzeit regnet es rote Rosen. Doch irgendwann endet es im Rosenkrieg. Keine Frage: Immer mehr Ehen werden geschieden. Jede vierte Familie setzt sich heute schon aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder allein erziehenden Müttern oder Vätern zusammen. Die Leidtragenden sind die Kinder. Nach einer Scheidung reicht das Geld oft vorne und hinten nicht. Auf einmal müssen zwei Haushalte unterhalten werden - meist von nur einem Verdiener, dem ,,Unterhaltspflichtigen" oder Ex-Ehemann. Dass das nur ab einer bestimmten Gehaltsklasse funktionieren kann, liegt auf der Hand. Ist nicht genug für alle da, werden sowohl die Ex-Frau als auch die Kinder zu Sozialhilfeempfängern. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Die Scheidungsrate steigt und somit auch die Zahl der minderjährigen Kinder, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. 2004 waren 38,4 Prozent aller Sozialhilfeempfänger Kinder, das sind 1,12 Millionen. Mit dem neuen Unterhaltsrecht will die Regierung einen Großteil dieser Kinder wieder aus der Sozialhilfe herausbringen. Katrin Pfaehler-Lörcher, Fachanwältin für Familienrecht aus Villingen-Schwenningen mit eigener Kanzlei, ist seit 28 Jahren im

Thema. Wir sprechen mit ihr über die wesentlichen Änderungen im Unterhalts-recht, die ab April oder Juli dieses Jahres in Kraft treten werden.
Ein Bespiel: Anna F. ist rechtskräftig geschieden, ihr Sohn ist fünf Jahre alt und geht in den Kindergarten. Nach dem alten Recht braucht sie praktisch nicht zu arbeiten, bis ihr Sohn acht Jahre alt ist. Nach dem neuen Recht soll weniger das Alter des Kindes ausschlaggebend sein, sondern vor allem die Betreuungs-möglichkeiten. Anna F. muss eine ganztägige Betreuung für ihren Sohn suchen und einen Job. Und beides äußerst intensiv und belegbar. ,,Hab ja gesucht, doch nichts gefunden", reicht nicht aus.
Ist eine Betreuungseinrichtung vorhanden, besteht eine Verpflichtung erwerbstätig zu sein. Dass Anna F. bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, reicht noch lange nicht. Sie muss sich um jeden zumutbaren Job bemühen, ja selbst ein Umzug oder gar ein Ortswechsel kann jetzt verlangt werden. Hätte Anna F. zwei Kinder, reicht ein Halbtagsjob, bzw. eine Halbtagsbetreuung. Der Druck wächst, sich wieder einen Job zu suchen, denn Anna F.s Ex-Mann bleibt am Ball. Die Unterhaltsansprüche seiner ,Ex` kann er nach dem neuen Recht jetzt zeitlich begrenzen lassen, da er nicht länger als 10 Jahre verheiratet war. Und was bisher gängige Rechtsprechung war, wird jetzt zum Gesetz: Sollte Anna F. einen neuen Partner finden, mit dem sie in einer ,,verfestigten Lebensgemeinschaft" zwei bis drei Jahre zusammenlebt, kann ihr Unterhaltsanspruch komplett wegfallen.
Das neue Unterhaltsrecht soll die Position der Kinder stärken. Bei den Ansprüchen stehen sie künftig an erster Stelle. Das bedeutet bei Anna F.: Erst wenn ihr Sohn das im zustehende Geld in voller Höhe erhalten hat, kommt sie zum Zug. Berücksichtigt werden Kinder aus der vergangenen Ehe sowie Kinder aus einer neuen Partnerschaft. Profitieren sollen so auch Zweitfamilien mit Kindern, die zurzeit mit hohen Unterhaltszahlungen an einen Partner aus erster Ehe belastet werden. Im Klartext: Wird Annas ,Ex` noch einmal

Vater, hat sie erst dann einen Unterhaltsanspruch, wenn die Unterhalts-ansprĂĽche b e i d e r Kinder voll erfĂĽllt werden.
Das neue Unterhaltsrecht sieht einen Mindestunterhalt vor, der das Kindergeld zur Hälfte in Ansatz bringt und sich an den gültigen Steuerfreibeträgen orientiert. In der ersten Altersstufe sind es € 188,-- (bisher 199,--), in der zweiten € 227,-- (bisher 247,--) und in der dritten € 279,-- (bisher 279,--).
Das, was als Verschärfung des Grundsatzes der Eigenverantwortung deklariert wird, hat auch noch eine andere Seite. Der Unterhalt für die Kinder ist steuerlich nicht absetzbar, der Ehegattenunterhalt dagegen vermindert das zu versteuernde Einkommen. Rechnet man es ganz genau, bleibt unterm Strich oft weniger zum Verteilen übrig.
Katrin Pfaehler-Lörcher ist mit diesem neuen Unterhaltsrecht nicht glücklich, verschlechtert es die Position der Frau doch deutlich, für die nach dem neuen Unterhaltsrecht oft nichts mehr, oder weniger übrig bleibt. Ihr Rat an alle: Noch mehr auf finanzielle Unabhängigkeit und eigenen Beruf achten. Noch früher eine Erwerbstätigkeit suchen. Denn nach wie vor sind die meisten Ehefrauen finanziell von ihren Männern abhängig, auch wenn immer mehr Frauen eigenen Beruf und eigenes Geld haben. Ihr Trost aus ihrer langjährigen Erfahrung: Finanziell stehen Frauen nach einer Scheidung oft schlechter da als ihr ,Ex`, doch auf der psychischen Ebene sind sie in der stärkeren Position, weil sie sich ein soziales Netz schaffen.
Wichtig: Auch lange Unterhaltszahlungen nach dem Motto: Einmal Arztfrau immer Arztfrau sollen der Vergangenheit angehören - insbesondere bei kurzen, kinderlosen Ehen. Allerdings: Wer sich nach zehn- bis fünfzehnjähriger Ehe scheiden lässt, hat eine andere Position, als wenn die Ehe nur ein Jahr gehalten hat. Hier gilt die ,,nacheheliche Solidarität". Der Begriff ,,angemessen" spielt eine wichtige Rolle. Dabei werden auch Alter und Gesundheit der ,Ex` berücksichtigt.

Barbara Dickmann