Sie steht für die Rechte, das Wohl und
den Willen der Kinder ein

- Karin Scheuble-Rudolph Anwältin für Kinder - Wenn sich zwei große Menschen streiten und ein Kind auf der Strecke bleiben könnte setzt das Gericht Verfahrenspfleger/innen ein. -

Kathrin Scheuble-Rudolph ist ein "Anwalt für Kinder" und hat eine Agentur für Coaching und Teamentwicklung. Bild: Patrick Seeger

Wenn die Post kommt, sind manchmal Umschläge dabei, die die wenigsten Menschen mögen. Man sieht es sofort. Es ist ein "amtliches" Schreiben. Vom Gericht! Und das bedeutet in den meisten Fällen nicht, dass Sie plötzlich als Alleinerbin eines Riesenvermögens eingesetzt werden! Ganz im Gegenteil, oft ist der Ärger vorprogrammiert. Für Kathrin Scheuble-Rudolph aus Villingen-Schwenningen bedeutet Post vom Gericht schlicht und ergreifend, dass ein neuer Job ansteht. Dass die Arbeit ruft, mit all ihren Haken und Ösen. Ein neuer "Fall!" Ein neues, trauriges Gesicht. Ein kleiner Mensch, der Hilfe braucht, weil die Erwachsenen nicht klarkommen und dieser kleine Mensch, für den sie einmal die Verantwortung übernommen haben, leiden muss. Kathrin hat einen Beruf, der eigentlich Berufung ist. Kathrin ist Verfahrenspflegerin.
Genauer gesagt lautet ihre Berufs-beschreibung: "Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Verfahren der Familien- und Vormundschaftsgerichte nach § 50 FGG. Begleitung und Unter-stützung von Kindern in strittigen Sorgerechtsangelegenheiten und in Fragen des Umgangsrechts im Vorfeld und bei gerichtlichen Verfahren. Aufgabe ist, Wohl und Wille des Kindes im Kontext seiner sozialen und emotionalen Beziehungen und unter Berücksichtigung des kindlichen Zeiterlebens zu eruieren und zu vertreten..."
Kurz gesagt: Mama hat einen Anwalt,

Papa hat einen Anwalt und Kathrin ist der "Anwalt der Kinder". Ihr täglich Brot: Die Eltern streiten sich, die Anwälte schreiben böse Briefe um das Beste für ihre Mandanten herauszuholen und die Kinder stehen mittendrin. Hin- und her gerissen zwischen Mama und Papa. Und nicht selten geraten ihre elementaren kindlichen Bedürfnisse völlig in den Hintergrund. Auch wenn es um die Kinder geht - um das "Wohl des Kindes", so geht es doch beim Sorgerecht oft in erster Linie um die Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Menschen, die sich getrennt haben und trotzdem Eltern sind. Die eigenen Kinder haben, die immer die eigenen bleiben werden. Doch Kinder sind kein Besitz, sie sind kein Auto und kein Kleid, sind nicht Ansprechpartner oder Freundin.
Das noch heftigere täglich Brot von Kathrin: Die Eltern kommen nicht klar. Alkohol, Missbrauch, Misshandlung, psychische Erkrankung, Verwahrlosung, Vernachlässigung. Das Gericht muss über den Entzug des elterlichen Sorgerechts entscheiden. Da sind schlaflose Nächte vorprogrammiert.
Ob Sorgerechtsentzug oder Umgangsrecht - oft steht das Jugendamt mittendrin. Muss sich um die Eltern und um die Kinder kümmern. Doch Kathrin nicht. Sie ist nicht Jugendamt, nicht Richter, nicht Eltern. Sie ist die Anwältin der Kinder. Sie nimmt Position ein. Sie sucht die beste, die nachhaltigste Lösung für die Kinder, auch wenn sie manchmal für die Erwachsenen ernüchternd ist. Sie ist gewohnt hart zu streiten und sie kniet sich rein. Kennt die Akte, kennt Kinder, kennt die Eltern, kennt die Wohnung und das soziale Umfeld.
Kathrins Berufsweg ist so vielfältig wie ihr Job. Sie absolviert ein Studium als Dipl. Verwaltungswirtin, arbeitet in einem Jugendamt und lernt die Sozialarbeit kennen. Kathrin wird Mutter, findet eine wunderbare Tagesmutter und beginnt mit dem zweiten Studium. Sie wird Dipl. Sozialpädagogin, absolviert Weiter-bildungen in systemischer Beratung, Case- und Projektmanagement, Ganzheitliches Lehren und Lernen.
Sie arbeitet viele Jahre bei freien und öffentlichen Trägern, baut Projekte auf, leitet vier Jahre lang einen Wohl-fahrtsverband. Kathrin weiß wo es lang geht. Sie kennt die sozialen Komponente, aber auch die wirtschaftlichen Ängste. Weiß, was es bedeutet, Führungskraft zu sein und kennt die Sorgen, wenn man um

einen Auftrag bangt.
Ihr Wunsch, sich selbständig zu machen, wird immer größer. Sie absolviert eine zusätzliche Ausbildung als Coaching- und Prozessmoderatorin und legt in 2004 mit ihrer eigenen Firma los. Kathrin Scheuble-Rudolph, Coaching und Teamentwicklung - Entscheidungen reifen lassen, persönliche Haltung entwickeln , in neue Rollen und Aufgabenfelder hineinwachsen (Tel. 07721-23040, www.scheuble-rudolph.de). Fast gleichzeitig lernt sie den Beruf der Verfahrenspflegerin kennen, sie spricht mit dem Richter, absolviert eine entsprechende Ausbildung und hat auch schon gleich den ersten Fall.
Kathrin wird in diesem Jahr fünfzig. In den letzten Jahren hat sie viel nachgedacht. Über ihre Stärken, ihre Schwächen, was sie kann, was sie will und bei welcher Arbeit sie auch dahinter stehen kann. Sie hat gerechnet und geplant. Sie muss keine Familie ernähren, will aber wirtschaftlich unabhängig sein. Sie hat abgewägt zwischen Kopf und Bauch. Und Kathrin ist zufrieden und glücklich.
Ihre Arbeit als "Anwalt der Kinder" macht etwa 1/3 ihrer Tätigkeit aus. "Es ist sehr schön, für Kinder einzutreten", sagt sie, "ich bin aber auch froh, dass der andere Teil meines Berufes mit Weiterbildung zu tun hat. Es geht um Menschen, die ihre Arbeitssituation verbessern wollen, um Schulung von Führungskräften, um Coaching. Da muss man ähnlich genau schauen. Was ist das für ein Mensch, was für Bedürfnisse hat er. Wie kann ich ihn anregen, es besser zu machen." Das Einfühlen sei identisch, und ein Stück weit müsse man mit der Kinderperspektive sehen, die Kombination sei einfach ideal. Das Spannende: Manchmal hat sie morgens einen Hausbesuch in einem sozialen Brennpunkt und am Nachmittag sitzt sie in der Führungsetage eines mittelständischen Unternehmens. Mehr über Kathrins Arbeit als Verfahrens-pflegerin in der kommenden ,typisch frau`.

Anwalt für Kinder:
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Doch ob Jugendamt oder Eltern, Jeder kann eine eigenständige Vertretung als "Anwalt des Kindes" beim zuständigen Gericht beantragen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Richters. ck

Barbara Dickmann