Kinder in Not wenn Eltern streiten

- Verfahrenspflegerinnen wie Kathrin Scheuble-Rudolph helfen den Schwächsten -

Wenn sich die Kinderseele um die Eltern Sorgen macht, helfen vom Gericht bestellte Verfahrenspflegerinnen in der Trennungsphase der Eltern. Bild: SK-Archiv

Der Fall: Ein Rosenkrieg! Trennung! Scheidung! Die Tochter lebt bei der Mutter. Doch der Vater soll das Kind nicht sehen. Und wenn, dann nur unter Aufsicht. Er sei gefährlich, behauptet die Mutter. Kathrin Scheuble- Rudolph wird als Verfahrenspflegerin für die Tochter bestellt. Der "Fall" ist klein und zart, hat große, traurige Augen und versteht die Welt nicht mehr. Kathrin liest die Akte und nimmt die Aussage der Mutter erst einmal so, wie sie ist - als Behauptung. Karin überlegt wie sie die ganze Geschichte angehen soll. Wer ist beteiligt? Mit wem will sie sprechen? Sie fängt an ein Netz zu spannen und tritt in Verbindung mit allen, die mit dem Kind etwas zu tun haben, die etwas über die schwierige Situation des Kindes sagen können.
Kathrin lernt Mutter und Vater kennen. Sie trifft sich mit Vater und Tochter und beobachtet genau. Wie verhalten sie sich? Wie gehen sie miteinander um? Haben sie gemeinsame Rituale, sind sie sich fremd oder vertraut, haben sie Körperkontakt, spielen sie miteinander? Und wie reagiert die Tochter, wenn der Vater ruft? Genauso schaut sie, wie das Kind bei der Mutter lebt und spricht nach vorheriger Erlaubnis mit dem Lehrer. Dann erlebt sie die Tochter alleine - unter vier Augen. "Das ist oft ein Schlüssel", sagt Kathrin, denn sie kann gut mit Kindern umgehen, kommt schnell mit ihnen ins Gespräch. Manchmal helfen Figuren, manchmal kann man einem Zirkusdirektor eher sagen, wo man eigentlich leben möchte, als einem Richter. Oft erkennen Kinder die Situation sehr genau. "Mama und Papa streiten ständig, ich soll den Papa nicht mehr sehen, obwohl ich das gerne möchte. Und wenn ich ihn sehe, ist Mama traurig... Ich bin in einer Zwickmühle", sagte einmal ein 7jähriger Junge zu ihr. Wenn Eltern aufhören miteinander zu reden, wenn nur noch Anwälte böse Briefe schreiben, wird es für die Kinder unheimlich schwer und unendlich traurig. Die Fronten sind verhärtet, mal eben einen Kaffee trinken und über das Sorgerecht zu sprechen ist dann fast unmöglich, denn Vater wie Mutter sind zutiefst verletzt. Die Kinder werden instrumentalisiert, schmutzige Wäsche wird gewaschen und ein Elternteil

verlässt als Verlierer den Gerichtssaal.
Kathrin Scheuble-Rudolph plädiert für das ,,Cochemer Modell". Danach verpflichten sich alle Beteiligten, konsequent kooperativ miteinander umzugehen - zum Wohle des Kindes (siehe nebenstehenden Bericht). ,, Ein Kind braucht beide Elternteile", sagt Kathrin, doch manchmal ist es die Mutter , die vehement blockt, die einfach nicht will, dass das Kind zum Vater geht, die Macht ausübt und es ihm heimzahlen will. Ihr Mittel: Das Kind. "Ich glaube, ich werde mich einige Zeit zurückziehen, damit erst einmal Ruhe für mein Kind einkehrt", sagt ein Vater neulich zu ihr, nach einer zermürbenden Zeit des Kampfes um das Besuchsrecht für das gemeinsame Kind. Er will seinem Sohn einen Brief schreiben. Wichtigste Aussage: Du kannst jederzeit zu mir kommen! Dem Vater fällt diese Entscheidung sehr schwer. Kathrin zieht vor ihm den Hut. Der Sohn wird kommen, da ist sie sich sicher - eines Tages wird er vor der Tür des Vaters stehen.
Der nächste ,,Fall": Vier zarte Gesichter, vier Paar große, traurige Augen, vier kleine, ungewaschene Körper. Ihre Wünsche: Der Papa soll die Mama nicht schlagen! Mama und Papa sollen nicht so viel trinken! Vielleicht mal ein warmes Essen, eine saubere Hose. Und wenn es ganz gut läuft, könnten Mama und Papa ja mal mit ihnen spielen! Die Älteste ist 11 Jahre alt. Sie versucht die Kleinen zu versorgen. "Ich schaffe das nicht", sagt sie zu Kathrin. "Kindesvernachlässigung" heißt die ganze Geschichte. Hier muss der Richter letztendlich entscheiden, ob das Sorgerecht entzogen wird. "Das sind Bauchwehgeschichten", sagt Kathrin. Das Jugendamt ist involviert und die Entscheidung ist schwierig. Das Jugendamt in seiner Doppelrolle muss die Kinder, wie die Eltern unterstützen.
Doch Kathrins Aufgabe ist klar: Sie muss nur die kindlichen Interessen, das Kindeswohl und den Kindeswillen erspüren. Und oft fällt ihre Beurteilung härter aus, als die des Jugendamtes. Das Abwägen zwischen Negativ und Negativ fällt schwer und muss sehr, sehr gut überlegt werden. Manchmal ist alles besser als die Kinder bei den Eltern zu lassen und manchmal ist das schwierige Leben bei Mama und Papa die am wenigsten schädliche Alternative. "Wenn die Familie Unterstützung annimmt, wenn Oma oder Tante als "Rettungsanker" in der Nähe sind, findet man fast immer eine Lösung", berichtet Kathrin. Hier ist einfach Zusammenarbeit gefragt. Was alles passiert, wenn die Eltern nicht mehr können, ist kaum zu glauben. Es gibt Kinder in Deutschland, die Hunger haben, denen frisch gewaschene, klatschnasse Jacken angezogen werden, deren Eltern auf der Straße an ihnen vorbeigehen, als wären sie Fremde, die von der psychisch kranken Mutter völlig isoliert werden und nicht am Leben teilnehmen... Kathrin Scheuble-Rudolphs Job endet mit einem Bericht, der sehr ausführlich ist.
Der Richter soll sich ein Bild machen,

bevor er seine Entscheidung trifft. Oft begleitet sie die Kinder zum Gericht, nimmt sie an die Hand, übersetzt in eine kindgerechte Sprache und baut Brücken, wenn es notwendig wird. "Die Kinder sind vor Gericht sehr aufgeregt, sie glauben, dass alles von ihnen abhängt", sagt sie. Kathrins "Fälle" heißen Hanna oder Martin. Ihre kleinen Herzen tun nur noch weh und sie fühlen sich oft schuldig - schuldig daran, dass die Erwachsenen mit dem Leben nicht klarkommen Kathrin Scheuble-Rudolph ist Verfahrenspflegerin, sie ist der "Anwalt" dieser Kinder.

Cochemer Modell
Das Cochemer Modell ist ein deutschlandweit in Fachkreisen Aufsehen erregendes Modellprojekt eines Arbeits-kreises des Cochemer Familien-gerichts gemeinsam mit den Fachleuten der Jugendämter des Landkreis Cochem-Zell. Es handelt sich um ein seit Anfang der 1990er aus kleinen Anfängen entwickeltes, das Kindeswohl wirksam durchsetzendes Arbeitsmodell zwischen den im Trennungs- und Scheidungsgeschehen beteiligten Personen. Angesichts der Sachlage, dass in zahllosen Scheidungsprozessen die unaufgearbeiteten Verletzungen langwierig und zu weiteren psychischen Traumatisierungen führend auf dem Rücken der mit betroffenen Kinder ausgetragen werden, wollte man im Landkreis Cochem-Zell keine unstimmige Praxis fortführen. Ohnehin war der Novellierung des Kinder- und Jugend-hilfegesetzes 1991 mit neuen Ansätzen Rechnung zu tragen. Daraus entstand eine neue Form der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen am familienrechtlichen Gerichtsverfahren.

Der technische Ablauf
Im Detail hieß das, dass die Rechtsanwälte, die Erziehungs- und Lebensberatungsstelle, das Familiengericht, Mediatoren und andere Gutachter, das Jugendamt und weitere Beteiligte konsequent kooperativ miteinander umgehen. Idealtypischer verfahrens-technischer Ablauf des Cochemer Modells: Rechtsanwälte verzichten auf Konflikt-verschärfende Schriftsätze und beschränken sich in Verfahrensleitenden Schriftsätzen auf den wesentlichen Sachvortrag, der die Tatbestandsmerkmale aufzeigt. Familienrichter(innen) ver-pflichten sich, schnell zu terminieren (innerhalb 14 Tagen nach Antragseingang). Kritik: Die schnelle Terminierung bedeutet aber keineswegs eine schnelle Ent-scheidung. Beraterinnen von Beratungs-stellen verpflichten sich, innerhalb von 14 Tagen einen Gesprächtermin an die beteiligten Eltern zu vergeben. Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes der Jugendämter verpflichten sich, jeden Gerichtstermin wahrzunehmen und verzichten auf Stellungnahmen in schriftlicher Form. Sachverständige verpflichten sich zu lösungsorientiertem Arbeiten (Quelle: wikipedia). ck

Barbara Dickmann